CDU-Fraktion im Ortsbeirat 3 stellt Antrag zum Thema:

 Digitalisierung der Frankfurter Schulen

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines t@school-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schule seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurde. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und –arbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. 

Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 

1.    - ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sog. „pädagogische Begründung“ schreiben und beim Stadtschulamt einreichen müssen, und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als „Sonderbedarf“ behandelt wird.

Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen. 

2.    - ob die Einrichtung einer Task Force „Digitalisierung der Frankfurter Schulen“ mit Vertretern des Stadtschulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen und an die Einzelschule angepasste pädagogische Aspekte zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Erhöhung von Unterrichtsqualität dienen.

Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. 

3.    - ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Sponsoren etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -cubes unter Nutzung stadteigener schulischer Infrastruktur (LAN-Kabel, Strom) zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert.
Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung bzw. Abschaffung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten. 

4.    - ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schüler-Laptops prinzipiell ohne Office-Paket, Lernsoftware sowie sonstigen Programmen ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler verantwortlich waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist. 

Begründung:

Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. 

Antragstellerin
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Claudia Ehrhardt